Die Rechtsvertretung der Beschwerdegegnerschaft weist bezüglich der Beschwerde des Beschwerdeführers 1 eine Kostennote von CHF 7715.15 (Honorar CHF 6954.90, Auslagen CHF 208.65, MWSt CHF 551.60) aus. Die Parteikosten umfassen den durch die berufsmässige Parteivertretung anfallenden Aufwand (Art. 104 Abs. 1 VRPG). Nach Art. 11 Abs. 1 PKV47 beträgt das Honorar in verwaltungsrechtlichen Beschwerdeverfahren CHF 400.00 bis CHF 11'800.00 pro Instanz. Innerhalb des Rahmentarifs bemisst sich der Parteikostenersatz nach dem in der Sache gebotenen Zeitaufwand sowie der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses (Art. 41 Abs. 3 KAG48).