Zur Begründung führt der Beschwerdegegner 2 aus, die Verfahrenskosten seien der unterliegenden Partei zu belasten, so wie das der Kanton vorsehe. Aus der Beilage zur Beschwerde ergibt sich, dass sich die Verfahrenskosten für das Baupolizeiverfahren von total CHF 1270.00 aus Gebühren der Gemeinde von CHF 790.00 und aus den Kosten für den Fachbericht des AUE von CHF 480.00 zusammensetzen.