a) Im angefochtenen Entscheid vom 26. Juni 2020 erhob die Vorinstanz für das baupolizeiliche Verfahren Verfahrenskosten von insgesamt CHF 1270.00. Diese auferlegte sie vollumfänglich der Beschwerdegegnerschaft. Gegen die Kostenauflage führt der Beschwerdegegner 2 Beschwerde. Er stellt folgenden Antrag: «Die Verfahrenskosten von CHF 790.00 (gemäss Beilage) sind Herrn C.________ (Beschwerdeführer in der Sache) zu belasten.»