des Beschwerdeführers verursachen, wie ausgeführt nicht als übermässige Immissionen zu werten. Sie erreichen nach den Berechnungen im Ergänzungsgutachten während der rund dreieinhalb Wochen im Frühling und Ende Sommer bzw. anfangs Herbst nur an wenigen Tagen eine zeitliche Ausdehnung von über 20 Minuten. In der Zeit von Mai bis Ende August und von Mitte Oktober bis anfangs März treten an den untersuchten Beobachtungspunkten gemäss den Berechnungen keine Blendungen auf. Zwar ist die Terrasse aufgrund der Blendeinwirkungen im Frühling und Ende Sommer bzw. anfangs Herbst zeitweise beeinträchtigt.