Allfällige wirtschaftliche Gesichtspunkte sind im Rahmen der allgemeinen Verhältnismässigkeitsprüfung zu beachten.38 Als verhältnismässig gelten weitergehende Emissionsbeschränkungen dabei, wenn mit relativ geringem Aufwand eine wesentliche Reduktion der Emissionen erreicht werden kann.39 b) Der Beschwerdeführer verlangt, es seien die Solarmodule auf dem westlichen Dach und der First zu entfernen und es sei das Dach mit Ziegeln einzudecken.