daher davon auszugehen, dass auch der LAI-Wert von 30 Stunden im Jahresdurchschnitt klar eingehalten ist. Selbst wenn die zweifelhaften Fotos des Beschwerdeführers zur Beurteilung herangezogen würden, würde sich nach dem Gesagten an der immissionsrechtlichen Beurteilung nichts ändern. Der Auffassung des Beschwerdeführers, wonach der Aufenthalt auf der Terrasse während der Blenddauer in der Mittagszeit bis zu einer knappen Stunde nicht ertragbar sei, kann nicht gefolgt werden. 7. Zusätzliche Massnahmen