Dies führt zu einer staken Minderung der Blenddauer pro Jahr. Nach den Angaben des AUE kann die Minderung unter Umständen bis zu 50 Prozent betragen. Es ist 37 Vgl. Vgl. Leitfaden zum Melde- und Bewilligungsverfahren für Solaranlagen, Ausgabe Februar 2021, S. 36 (abrufbar unter https://swissolar.ch/fuer-bauherren/baubewilligung) 14/20 BVD 120/2020/31