Nach dem Leitfaden für Solaranlagen wären Blendereignisse von maximal 60 Minuten an maximal 60 Tagen im Jahr zulässig.37 Und nach dem LAI-Leitfaden können Blenddauern ab 30 Stunden (kumulierte Blenddauer) pro Jahr als erhebliche Belästigung gelten. Die Blendungen beim Beobachtungspunkt B11 betragen gemäss dem Gutachten 15.47 Stunden pro Jahr, womit diese bei einer Verdoppelung zwar knapp über dem LAI-Wert von 30 Stunden liegen würden. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass bei der kumulierten Blenddauer pro Jahr die Wetterkorrektur mitberücksichtigt werden kann. Dies führt zu einer staken Minderung der Blenddauer pro Jahr.