Wie ausgeführt, lassen sich aus den Fotos bezüglich der konkreten Dauer eines Blendereignisses pro Tag oder der kumulierten Blenddauer im Jahresdurchschnitt keine verlässlichen Schlüsse ziehen (vgl. Erwägung 5f). Indessen führte das AUE in seiner Stellungnahme vom 28. Januar 2021 aus, eine Hochrechnung der Ergebnisse gemäss dem Ergänzungsgutachten um den Faktor 2 zeige, dass es weiterhin zu keiner Übermässigkeit kommen würde. Die Beurteilung des AUE ist schlüssig. Nach dem Leitfaden für Solaranlagen wären Blendereignisse von maximal 60 Minuten an maximal 60 Tagen im Jahr zulässig.37