An 26 Tagen pro Jahr liegt die zeitliche Ausdehnung der Blendereignisse beim Beobachtungspunkt B11 gemäss der Detailtabelle im Ergänzungsgutachten klar unter 20 Minuten. Zusätzlich untersucht wurden im Beschwerdeverfahren unter anderem die Blendeinwirkungen beim Beobachtungspunkt B15, d.h. dem nach Süden ausgerichteten Sitzplatz auf der Terrasse unter dem Vordach. Dort sind die Blendeinwirkungen verglichen mit jenen beim Beobachtungspunkt B11 geringer. Nach den Berechnungen gibt es beim Beobachtungspunkt B15 gesamthaft an 48 Tagen pro Jahr Blendereignisse. Dabei liegt die Ausdehnung der Blendzeit an 12 Tagen pro Jahr über 20 Minuten, wobei die maximale Blenddauer von 22 Minuten nur an zwei