Nach dem Leitfaden LAI liegt bei Blendereignissen bis zu 30 Stunden pro Kalenderjahr (kumulierte Blenddauer) noch keine erhebliche Belästigung vor. Diese Kriterien sind im vorliegenden Fall bei allen untersuchten Beobachtungspunkten klar erfüllt. Gemäss dem Ergänzungsgutachten dauert bei allen Beobachtungspunkten kein Blendereignis mehr als 30 Minuten pro Tag und die kumulierte Blenddauer pro Kalenderjahr liegt deutlich unter 30 Stunden. Beim Beobachtungspunkt B11 an der Ostfassade, wo sich nach den Akten ein Schlafzimmerfenster befindet, dauern die Blendeinwirkungen am längsten.