f) Bezüglich der Dauer der Blendungen überzeugt die schlüssige Einschätzung das AUE: Es durfte sich bei der Beurteilung auf das Ergänzungsgutachten vom 7. Dezember 2020 abstützen. Im Ergänzungsgutachten sind die «theoretisch» möglichen Blendzeiten und Dauern bei ganzjährig wolkenlosem Himmel ohne Bündelaufweitung und Einflüsse des Nah- und Fernhorizonts ausgewiesen. Unter diesen Bedingungen sind gemäss dem Leitfaden für Solaranlagen unter anderem Blendereignisse von maximal 30 Minuten an beliebig vielen Tagen zulässig. Nach dem Leitfaden LAI liegt bei Blendereignissen bis zu 30 Stunden pro Kalenderjahr (kumulierte Blenddauer) noch keine erhebliche Belästigung vor.