Das folgt aus dem Leitfaden für Solaranlagen.35 Nicht gefolgt werden kann ausserdem der Argumentation des Beschwerdeführers, die Blendwirkung könne gegebenenfalls zur Schädigung der Augen führen. Dem ist entgegenzuhalten, dass gesunde Menschen den Blick abwenden und nicht solange in ein blendendes Licht schauen, bis die Augen einen Schaden nehmen. Dies gilt grundsätzlich auch für besonders empfindliche Personengruppen wie Kinder, Kranke und Betagte.36 33 Vgl. Leitfaden zum Melde- und Bewilligungsverfahren für Solaranlagen, Ausgabe Februar 2021 (abrufbar unter