Ausserdem führte das AUE aus, der Beschwerdeführer weise daraufhin, dass die Blendeinwirkungen bis zu 47 Minuten pro Ereignis dauern könnten. Verglichen mit den berechneten Ergebnissen entspreche dies ca. einer um den Faktor 2 längeren Blendzeit. Eine Hochrechnung der berechneten Ergebnisse um den Faktor 2 zeige jedoch, dass es weiterhin zu keiner Übermässigkeit kommen würde. Die Richtwerte gemäss dem Leitfaden zum Melde- und Bewilligungsverfahren für Solaranlagen33 (nachfolgend: Leitfaden für Solaranlagen) wie auch des Leitfadens LAI34 blieben eingehalten.