Weiter erachtet die bisherige Rechtsprechung, welche die zeitliche Einwirkungsdauer der Blendung beurteilt, eine Blenddauer von 20 bis 30 Minuten pro Tag als zulässig. - Bei allen fünf Beobachtungspunkten liegt die kumulierte Blenddauer weit unterhalb des im Leitfaden Solaranlagen aufgeführten Richtwerts von 50 Stunden pro Jahr. - Auch der gemäss Leitfaden der bundesdeutschen Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz LAI empfohlene Wert von höchstens 30 Stunden pro Jahr (kumulierte Blenddauer) wird bei allen Beobachtungspunkten eingehalten. - Die Meteorologie sowie der Horizont (Abschattung) sind in diesen Resultaten noch nicht enthalten.