g) Weiter ist Folgendes zu beachten: Im Ergänzungsgutachten wurden wie erwähnt die Blendungen unter vereinfachten Bedingungen, d.h. ohne Berücksichtigung der Wetterbedingungen vor Ort, der Einschränkungen des Fern- und Nahhorizonts und der Bündelaufweitung, berechnet. Zum Aspekt der Bündelaufweitung führte das AUE in der Stellungnahme vom 28. Januar 2021 aus, die Differenz zwischen den Fotos und der berechneten maximalen Blendzeiten gemäss dem Ergänzungsgutachten könne teilweise mit dem «Bündelaufweitungseffekt» erklärt werden. Dies deckt sich mit den Ausführungen des Gutachters.