Auf diesen Fotos ist zum Beispiel der Gartentisch teils abgebildet und teils nicht. Auch die unterschiedlichen Abbildungen des Vordaches über dem Terrassensitzplatz manifestieren die Positions- und Perspektivenänderungen während des Blendereignisses. Die Fotos können daher die berechneten Blendzeiten im Ergänzungsgutachten nicht widerlegen. Sie belegen zwar, dass es im Frühsommer und Frühherbst hauptsächlich um die Mittagszeit zu Blendereignissen kommt, was sich mit den Berechnungen im Ergänzungsgutachten deckt.