Am 13. April 2020 ist indessen im Ergänzungsgutachten beim Beobachtungspunkt B13 eine Blendung ausgewiesen. Damit sprechen die Fotos im Dateiordner 13 für und nicht gegen die Plausibilität des Ergänzungsgutachtens. Bezüglich des Zeitraums, in 10/20 BVD 120/2020/31