c) Der Beschwerdeführer zweifelt in seiner Stellungnahme vom 15. Februar 2021 das Ergänzungsgutachten vom 7. Dezember 2020 an. Er kritisiert, darin werde auf der Terrasse bei den Beobachtungspunkten B14 und B15 Blendungen bloss im Zeitraum vom 5. bis 28. März ausgewiesen. Diese würden zudem maximal mit 22 Minuten ausgewiesen. Er bringt vor, seine Fotos würden demgegenüber belegen, dass die Blendungen im Zeitraum vom 15. März bis 15. April 2020 auftreten. Zudem hätten die Blendung auf der Terrasse über 50 Minuten gedauert. Er verweist dabei auf die Fotos in den Dateiordnern 6 und 7 sowie auf die Dateiordner 11 bis 16, die er zusammen mit der Beschwerde einreichte.