Alle Beobachtungspunkte können im Frühling und Ende Sommer bzw. anfangs Herbst während total 45 Tage (B14) bis 55 Tage (B11) pro Jahr bis zu maximal 21 bis 24 Minuten pro Tag einer Vollblendung ausgesetzt sein. Dabei nimmt die tägliche Bledzeit bis zur maximal Dauer kontinuierlich zu und nimmt danach wieder ab bis auf null.