a) Der Gutachter bemerkte im Ergänzungsgutachten vom 7. Dezember 2020, bei der Überprüfung der Berechnungsresultate im ersten Blendgutachten vom 25. November 2019 habe er einen Eingabefehler entdeckt. Dieser habe dazu geführt, dass für die bisherigen Beobachtungspunkte B11 (Stehplatz innen vor dem Fenster links der Ostfassade), B12 (Stehplatz innen vor dem Fenster in der Mitte der Ostfassade) und B13 (Stehplatz innen vor dem Fenster rechts der Ostfassade) neue Daten und Blendzeiten errechnet werden mussten. Die Berechnungen im Ergänzungsgutachten vom 7. Dezember 2020 ersetzen damit jene des Gutachtens vom 25. November 2019.