e) Die BVD stellte dem Gutachter ausserdem Fragen zu den Lichtreflexionen. Danach zog die BVD das AUE als Fachbehörde bei. Das AUE erachtete das Ergänzungsgutachten vom 7. Dezember 2020 als vollständig.23 Auch der Beschwerdeführer rügte in seiner Stellungnahme vom 29. Januar 2021 nicht mehr, das Ergänzungsgutachten sei unvollständig. In den Akten finden sich zahlreiche Fotos, die die Situation vor Ort veranschaulichen. Der Sachverhalt ist damit 22 Vgl. pag. 1 der Vorakten der Gemeinde Thierachern 23 Vgl. Stellungnahme vom 28. Januar 2021 des AUE in den Beschwerdeakten