Sie beauftragte das Ingenieurbüro F.________, an zwei zusätzlichen Beobachtungspunkten, namentlich stehend innen vor der Fenstertüre (B14) sowie sitzend unter dem Vordach der Terrasse (B15), die Blendzeiten und -dauern zu berechnen. Der Umstand, dass im vorinstanzlichen Verfahren die Blendungen entlang der Südfassade nicht ermittelt wurden, wird bei der Kostenverteilung berücksichtigt (vgl. Erwägung 10a).