Vielmehr weisen sie eine besonders hohe Anzahl von Erhebungen und Vertiefungen mit einer Rautiefe von ca. 15 μm auf.13 Mit dieser Materialisierung entspricht die strittige Anlage dem aktuellen Stand der Technik bezüglich der Eigenschaft «reflexionsarm», so wie das die kantonale Richtlinie und das umweltrechtliche Vorsorgeprinzip in der Ziffer 2.4.3 verlangen. Auch aus dem Reflexionsgutachten vom 25. November 2019 folgt, dass die verbauten Module der Eigenschaft «reflexionsarm» entsprechen.14 Die Reflexionsarmut nach dem Stand der Technik darf aber nicht mit «blendfrei» gleichgesetzt werden.15