e) Die strittigen Solarmodule sind vorliegend vollständig in das Ost- und Westdach integriert und hängen als kompakte Flächen zusammen. Die Photovoltaikanlage steht damit in Einklang mit den Gestaltungsanforderungen der kantonalen Richtlinie (vgl. Ziff. 2.2.1). Wie ausgeführt, wurde ein Modul des Typs «Megaslate II» der Firma K.________ verbaut. Die Gläser dieser Module sind gemäss der Lieferfirma nicht glatt. Vielmehr weisen sie eine besonders hohe Anzahl von Erhebungen und Vertiefungen mit einer Rautiefe von ca. 15 μm auf.13