d) Im vorliegenden Fall hat die Beschwerdegegnerschaft Ende März 2019 auf der West- und Ostseite ihres Steildaches eine integrierte Photovoltaikanlage (sog. Indachanlage) in Betrieb genommen. Auf der Westseite des Daches beträgt die Fläche, die mit Solarmodulen des Typs «Megaslate II» der Firma K.________ eingedeckt worden ist, rund 30 m2.9 Die Neigung des westseitigen Daches beträgt 33 Grad.10 Nach den Akten ist die strittige Photovoltaikanlage am 21. Januar 2019 mit dem Meldeformular für Solaranlagen «MfS» der Vorinstanz gemeldet worden.11