seit Eröffnung mit Beschwerde bei der BVD angefochten werden (Art. 49 Abs. 1 BauG). Die BVD ist somit für die Beurteilung der Beschwerde zuständig. b) Der Beschwerdeführer hat von seinem leicht oberhalb liegenden Grundstück Nr. J.________ aus direkten Sichtkontakt auf das Westdach, das die Beschwerdegegnerschaft hälftig mit Solarmodulen eingedeckt hat. Der Beschwerdeführer ist als Nachbar somit unmittelbar in seinen eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen. Er ist im vorinstanzlichen Verfahren zudem mit seinen Anträgen unterlegen und ist demzufolge zur Beschwerde legitimiert. Auf seine formund fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten.