4. Mit Eingabe vom 24. Juli 2020 reichte auch der Beschwerdegegner 2 bzw. der Beschwerdeführer 2 (nachfolgend Beschwerdegegner 2) eine Beschwerde bei der BVD ein. Er ist nicht damit einverstanden, dass ihm die Vorinstanz die gesamten erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1270.00 auferlegt hat. Er verlangt, dem Beschwerdeführer sei ein Teil dieser Verfahrenskosten aufzuerlegen.