1.2 Eventualantrag Entschädigung für den Minderwert des Verkehrswertes der Liegenschaft H.________weg 21, Thierachern über zweihunderttausend Franken, infolge reduzierter Wohnqualität und Einschränkung durch die lästige, schädliche und unerträgliche Blendwirkung nach Art. 26 Abs. 2 BauG. Vorbehalten der Schätzung des geschmälerten Verkehrswertes durch die Bewertungsexperten SVIT."