2. Die Vorinstanz eröffnete in der Folge ein Baupolizeiverfahren. Sie forderte die Beschwerdegegnerschaft auf, ein Blendgutachten eines Fachspezialisten einzureichen. Dieser Aufforderung kam die Beschwerdegegnerschaft nach. Das Gutachten vom 25. November 2019 (Version 1.0) des Ingenieurbüros F.________ leitete die Vorinstanz dem AUE zur Prüfung weiter. Dieses kam im «Fachbericht Immissionsschutz» vom 9. Januar 2020 zum Schluss, die Photovoltaikanlage entspreche den geltenden Vorschriften und könne ohne zusätzliche Auflagen weiterbetrieben werden.