Am 18. Juni 2019 reichte der Beschwerdeführer bei der Vorinstanz eine als «Beschwerde» betitelte Eingabe ein. Darin beantragte er in der Hauptsache die Entfernung der Solarmodule auf der westlichen Dachfläche und die Eindeckung dieses Dachteils mit Ziegeln. Eventuell verlangte er, die Solarmodule seien durch blendfreie Module zu ersetzen, sofern dies technisch machbar sei.