nahm die Beschwerdegegnerschaft die Photovoltaikanlage in Betrieb. Der Beschwerdeführer 1 (nachfolgend Beschwerdeführer) beschwerte sich erstmals am 4. April 2019 bei der Vorinstanz über angeblich störende Sonnenlichtreflexionen, die die Solarmodule auf dem Westdach des Wohnhauses der Beschwerdegegnerschaft verursachen. Am 13. Mai 2019 fand unter der Leitung der Vorinstanz im Beisein der Verfahrensbeteiligten, einer Vertretung der Abteilung Immissionsschutz des Amtes für Umwelt und Energie (AUE) und einer Vertretung der Installationsfirma eine Besichtigung vor Ort statt. Am 18. Juni 2019 reichte der Beschwerdeführer bei der Vorinstanz eine als «Beschwerde» betitelte Eingabe ein.