e) Weiter hat die Baupolizeibehörde Unterseen Auslagen im Umfang von Fr. 25.– in Rechnung gestellt. Aktenkundig ist die Rechnung des Grundbuchamts Oberland, Dienststelle Interlaken, bezüglich der eingeholten Nutzungs- und Verwaltungsordnung von Fr. 21.–.49 Zudem wurden dem Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin vier Briefe (zwei davon eingeschrieben) zugestellt.50 Ein weiteres Schreiben ging an die Verwaltung der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte.51 Die Auslagen sind demnach belegt und geben zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass. f) Die Beschwerde ist auch in Bezug auf die Gebührenhöhe abzuweisen. 10. Zusammenfassung und Verfahrenskosten