Nebst zahlreichen E-Mails und Briefen seien auch etliche Abklärungen und eine Behandlung mit Beschlussfassung durch die zuständige Baupolizeibehörde erfolgt. Bei einer Aufwandgebühr II von Fr. 80.– pro Stunde seien dies total vier Stunden, was unter Berücksichtigung der angefallenen Korrespondenz und Aufwendungen mehr als gerechtfertigt sei.