Die Baupolizeibehörde Unterseen hält in ihrer Stellungnahme fest, die Aufwendungen betreffen nicht nur den Erlass der Verfügung. Vielmehr handle es sich bei der Gesamtgebühr von Fr. 345.– um die gesamten Aufwendungen bzw. Massnahmen im Zusammenhang mit dem vorliegenden Baupolizeiverfahren. Zur Erklärung der Gebühr verweise sie sowohl auf die amtlichen Akten als auch auf das von der Beschwerdeführenden eingereichte Beweismittelverzeichnis. Nebst zahlreichen E-Mails und Briefen seien auch etliche Abklärungen und eine Behandlung mit Beschlussfassung durch die zuständige Baupolizeibehörde erfolgt.