c) Im Zeitpunkt der Baubewilligung gab es für behindertengerechte Parkplätze auch keine Pflicht zur Anmerkung einer öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkung im Grundbuch: Im Jahr 2011 lagen noch keine Auslegungshilfen zur SIA Norm 500:2009 vor. Der SIA hat erstmals im April 201241 solche Auslegungshilfen herausgegeben. Weder diese noch die revidierten Auslegungshilfen vom Oktober 201342 äusserten sich zur Anmerkung einer öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkung im Grundbuch. Erstmals in der Auslegungshilfe vom Dezember 201843 finden sich Empfehlungen zur öffentlich-rechtlichen Sicherstellung von rollstuhlgerechten Parkplätzen.