57 Abs. 1 und 3 aBauV).40 Somit galt die SIA Norm 500:2009 bei der Beurteilung der rollstuhlgerechten Parkplätze lediglich als Empfehlungshilfe. Eine weitergehende gesetzliche Pflicht zum Erstellen von rollstuhlgerechten Parkplätzen bestand folglich nicht. 36 Vorakten, S. 40. 37 Vorakten, S. 39-45; Auszug Grundstück-Informationen zu Unterseen-Gbbl.Nr. M.________. 38 Vorakten, S. 44, Ziff. II./1. der Nutzungs- und Verwaltungsordnung der Einstellhalle. 39 Vorakten, S. 40, Grundrissplan Einstellhalle. 40 Vgl. auch "Empfehlungen hindernisfreies Bauen", Ziff. 3 und 4.1 ff.