a) Die Beschwerdeführerin verweist auf die SIA Norm 500:2009 sowie deren Auslegungshilfen 2018 und fragt, ob eine Überbauung ohne rollstuhlgerechten Parkplatz für Besucher (und Bewohner) gesetzeskonform sei. Gleichzeitig äussert sie ihr Unverständnis über die fehlende Anmerkung betreffend Zweckentfremdungsverbot des rollstuhlgerechten Parkplatzes.