Dieser Grundrissplan scheidet die Miteigentumsanteile Unterseen-Grundbuchblatt Nrn. K.________ und L.________ als rollstuhlgerechte Parkplätze aus.39 Sämtliche Eigentümer eines Parkplatzes in der Einstellhalle – und somit auch die Erwerber des Parkplatzes Nr. 16 – haben somit Kenntnis darüber, dass die Parkplätze Nrn. 9 und 16 als rollstuhlgerechten Parkplatz ausgewiesen sind. Die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte führte am 13. August 2020 ihre ordentliche Stockwerkeigentümerversammlung durch. Die vorliegende Beschwerde war traktandiert und wurde besprochen.