Zur Beurteilung der Breite des rollstuhlgerechten Parkplatzes ist die einschlägige Bestimmung der SIA Norm 500:2009 heranzuziehen, wie es sowohl die Fachstelle in ihrem Fachbericht als auch die Beschwerdeführerin35 gemacht hat. Die Parkfeldbreite bei Senkrechtparkierung muss mindestens 3.50 m betragen, wie auch die Fachstelle im Fachbericht als Beurteilungskriterium ausgewiesen hat. In diese Mindestparkfeldbreite darf eine nutzbare Breite von Wegen und Korridoren von 1.20 m eingerechnet werden (Ziff. 9.7.1 i.V.m. Ziff. 9.3.1 SIA Norm 500:2009). Bei geraden Wegen und Korridoren ohne seitliche Abgänge sind geringere Breiten zwischen 1.00 m und 1.20 m zulässig (Ziff. 9.7.1 i.V.m.