Während dem umfangreichen Mailverkehr zwischen ihr und der Baupolizeibehörde Unterseen im vorinstanzlichen Verfahren war die Abmessung und die Voraussetzungen an den rollstuhlgerechten Parkplatz nie ein Thema.34 Weitergehende Unterlagen zur Belegung ihrer Behauptung reicht sie auch nicht ein. Aus dem baubewilligten Grundrissplan zur Einstellhalle lässt sich ablesen, dass der Parkplatz Nr. 16 eine Parkfeldbreite von 2.80 m sowie direkt angrenzend einen Fussbereich von 1.885 m aufweist, was zusammen eine Breite von 4.685 m ausmacht. Zur Beurteilung der Breite des rollstuhlgerechten Parkplatzes ist die einschlägige Bestimmung der SIA