Der Fachbericht der Fachstelle Hindernisfreies Bauen Kanton Bern wurde nebst den übrigen Amts- und Fachberichten in den Gesamtbauentscheid vom 26. Juni 2012 aufgenommen.33 Weitere Auflagen zu rollstuhlgerechten Parkplätzen finden sich in der Gesamtbaubewilligung keine. Zwar gibt es in der Gesamtbaubewilligung unter Ziffer 3.2.3 eine Auflage zu den Abstellplätzen, diese umfasst aber einzig die Pflicht, für drei Parkplätz vor Baubeginn einen unterzeichneten Miet- oder Kaufvertrag vorzulegen. Ob diese Auflage erfüllt wurde, ist jedoch nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens.