Die Baupolizeibehörde Unterseen hält in der Beschwerdeantwort fest, aus öffentlich-rechtlicher Sicht sei der Gesamtbauentscheid vom 26. Juni 2012 nicht verletzt. Die Einstellhalle sowie insbesondere die Abstellplätze seien gemäss den baubewilligten Projektplänen realisiert worden. Ein reserviertes Parkfeld stehe für behinderte Bewohnende im Grundsatz zur Verfügung und sei aufgrund des Gesamtbauentscheids vom 26. Juni 2012 gesichert. In der Nutzungs- und Verwaltungsordnung der Einstellhalle vom 19. Juli 2012 sei keine Klausel enthalten, welche die Benutzung des rollstuhlgerechten Abstellplatzes einschränke.