Die Baupolizeibehörde Unterseen hat den Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalteramts Interlaken-Oberhasli vom 26. Juni 2012 sowie den Fachbericht der Fachstelle Hindernisfreies Bauen im Kanton Bern vom 11. Juni 2012 beigezogen. Zudem hat sie beim Grundbuchamt Oberland, Dienststelle Interlaken, die Nutzungs- und Verwaltungsordnung für die Einstellhalle Unterseen-Grundbuchblatt Nr. M.________ vom 19. Juli 2012 ediert.17 Wie aus den Erwägungen der angefochtenen Verfügung ergeht, hat die Baupolizeibehörde Unterseen diese Unterlagen gewürdigt und letztlich auf baupolizeiliche Massnahmen oder Anordnungen verzichtet.18 Sie führt denn auch selbst aus: