Bereits aus diesem Grund erweist sich die vorliegende Rüge der Befangenheit, welche sich gegen die Baukommission der Gemeinde Unterseen als verfügende Instanz richtet, als unbegründet. Selbst wenn sich die Rüge gegen einzelne Personen richten sollte, so könnte nicht von einer Befangenheit gesprochen werden. Die von der Beschwerdeführerin genannte Frau J.________ war von 2012 bis 2016 Gemeinderätin von Unterseen und hatte das Ressort Bildung unter sich. Die Baukommission setzt sich aus dem Ressortvorsteher Bau sowie aus sechs weiteren gewählten Kommissionsmitgliedern