Gemäss Art. 49 Abs. 1 BauG2 können baupolizeiliche Verfügungen nach Art. 45 bis 48 BauG innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Beschwerde bei der BVD angefochten werden. Die Beschwerdeführerin hat das Verfahren durch ihre Anzeige ausgelöst, ist als Stockwerkeigentümerin der Überbauung I.________strasse 10 wie auch als Adressatin und Anzeigerin betroffen und hat am vorinstanzlichen Verfahren als Partei teilgenommen (vgl. Art. 46 Abs. 2 Bst. a BauG). Durch den Verzicht auf baupolizeiliche Massnahmen ist die Beschwerdeführerin durch die angefochtene Verfügung beschwert und daher zur Beschwerde legitimiert (Art. 65 Abs. 1 VRPG3).