4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten wie auch die amtlichen Akten zum Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalteramts Interlaken-Oberhaseli ein. Die Baupolizeibehörde Unterseen beantragte in ihrer Vernehmlassung vom 19. August 2020, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten bzw. diese sei vollumfänglich abzuweisen und die angefochtene Verfügung sei zu bestätigen. Die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte äusserte sich in ihrer Stellungnahme vom 19. August 2020 zum Sachverhalt, ohne einen Antrag zu stellen.