3. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 15. Juni 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und es sei durch die BVD ein Sachentscheid zu fällen sowie gleichzeitig Vollstreckungsmassnahmen anzuordnen.