Mit Schreiben vom 28. Januar 2020 und 22. April 2020 forderte das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli die Baupolizeibehörde Unterseen auf, den Verzicht auf baupolizeiliche Massnahmen mittels einer baupolizeilichen Verfügung mitzuteilen. Mit Verfügung vom 15. Mai 2020 teilte sie der Beschwerdeführerin mit, es ergebe sich kein baupolizeilicher Handlungsbedarf und sie verzichte deshalb auf die Einleitung eines baupolizeilichen Verfahrens.