Gemeinde. In weiteren E-Mails verwies die Beschwerdeführerin auf eine Auflage im Gesamtbauentscheid, wonach ein rollstuhlgerechter Parkplatz zu erstellen und dass dieser nun an eine nichtbehinderte Person wie auch einen Nichtbewohner verkauft worden sei. Am 9. Juli 2019 gelangte die Beschwerdeführerin mit ihrem Anliegen in gleicher Sache per Mail an das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli. Dieses orientierte die Beschwerdeführerin, dass die Baupolizei Sache der zuständigen Gemeindebehörde sei.